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News des BVI

Veränderung in der BVI-Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., Dr. Oliver Möllenstädt, scheidet aus der BVI-Geschäftsführung aus, um sich künftig neuen Aufgaben außerhalb des Verbandes zu widmen. Dr. Möllenstädt war seit November 2020 Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.

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Veränderung in der BVI-Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., Dr. Oliver Möllenstädt, scheidet aus der BVI-Geschäftsführung aus, um sich künftig neuen Aufgaben außerhalb des Verbandes zu widmen. Dr. Möllenstädt war seit November 2020 Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.

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Veränderung in der BVI-Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., Dr. Oliver Möllenstädt, scheidet aus der BVI-Geschäftsführung aus, um sich künftig neuen Aufgaben außerhalb des Verbandes zu widmen. Dr. Möllenstädt war seit November 2020 Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.

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Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

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Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

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Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

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Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

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Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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