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BGH-Urteile

BGH: Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung

Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungsmieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte (§ 559 Abs. 4 Satz 1 BGB) beruft.

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BGH: Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung

Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungsmieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte (§ 559 Abs. 4 Satz 1 BGB) beruft.

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BGH: Kein Kostenersatz bei irrtümlicher Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

Der Bundesgerichtshof hat am 14.6.2019 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.

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BGH: Kein Kostenersatz bei irrtümlicher Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

Der Bundesgerichtshof hat am 14.6.2019 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.

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BGH: Kein Kostenersatz bei irrtümlicher Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

Der Bundesgerichtshof hat am 14.6.2019 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.

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BGH: Kein Kostenersatz bei irrtümlicher Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

Der Bundesgerichtshof hat am 14.6.2019 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.

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BGH: Interessenabwägung zwischen Eigenbedarf und Härtefall

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2019 mit zwei Urteilen.

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BGH: Interessenabwägung zwischen Eigenbedarf und Härtefall

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2019 mit zwei Urteilen.

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Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2019 mit zwei Urteilen.

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