Einfache Vermietung mit Anna - der digitalen Assistentin
Das deutsche Startup www.zenhab.de hat ein Service-Tool entwickelt, mit dem die Mietersuche zeit- und stresssparender wird.
Mietplan GmbH
Altstrehlen 4
01219 Dresden
Deutschland
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Altstrehlen 4, 01219 DresdenDas deutsche Startup www.zenhab.de hat ein Service-Tool entwickelt, mit dem die Mietersuche zeit- und stresssparender wird.
Die neue Regierung aus CDU und SPD sieht in der jetzigen Legislaturperiode Veränderungen im Mietrecht vor. Seit dem 04.06.2018 liegt nun ein erster Referentenentwurf für ein neues Mietrechtsänderungsgesetz vor, in dem folgende Änderungen angeregt werden.
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Der BVI bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, zu Sonderkonditionen eine Bonitätsprüfung ihrer Mietinteressenten über unser Fördermitglied, die VSK Vermieterschutzkartei, durchzuführen. Diese kostengünstige und schnelle Bonitätsprüfung stellt eine interessante Alternative oder Ergänzung zu denen der SCHUFA und Creditreform dar, da sie andere bzw. zusätzliche Kriterien, wie beispielsweise die Wohngegend (sogenannte "georeferenzierte Daten") oder den Beruf der zu prüfenden Person miteinbezieht.
Digitalisierung, Rechtsnovellen, Fragen rund um die energetische Gebäudesanierung - die Anforderungen an unseren Berufsstand steigen kontinuierlich. Qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal ist dabei der Schlüssel, um für die anstehenden Herausforderungen gewappnet zu sein. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. unterstützt Sie bei der Suche nach Nachwuchskräften, die passgenau Ihr Mitarbeiterteam ergänzen.
Ab dem 25.05.2018 müssen Unternehmen gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten (nicht zwangsläufig den Namen) der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. In welcher Form dies zu geschehen hat, wird im Gesetz nicht erwähnt. Um ein unübersichtliches Meldechaos zu vermeiden, bleibt es also den Aufsichtsbehörden überlassen, einen einheitlichen Meldevorgang zu gestalten. Unser Datenschutzbeauftragter Reinhold Okon hat sich die Webseiten der Aufsichtsbehörden angeschaut und gibt Ihnen einen Überblick über das Ob und Wie der Meldemöglichkeiten.
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. stellt Ihnen als Mitglied im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfangreiche Musterformulare zur Verfügung, damit Sie die komplexen Prozesse reibungslos in Ihrem Unternehmen etablieren und die hohen Bußgelder vermeiden können.
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der BVI unterstützt Sie bei der Umsetzung der arbeitsintensiven Anforderungen dieser Verordnung. Hier Teil 5 unserer Serie. Diesmal zum Thema: Die freiwillige datenschutzkonforme Einwilligungserklärung des Eigentümers und Mieters.
Am 25. Mai 2018 ist Stichtag: Bis dahin müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärung an die neuen Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angepasst haben. Doch was genau ändert sich gegenüber der bisherigen Rechtslage und was sollten Unternehmen beachten? Hier Teil 4 unserer Serie zur neuen Datenschutz-Grundverordnung!
Bis zum 25. Mai 2018 haben Dienstleister und auftraggebende Unternehmen noch Zeit, sich auf die Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzustellen. Mit diesem Gesetz vereinheitlicht die Europäische Union den Datenschutz in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Da es einen Bestandschutz für laufende Verträge nicht gibt, müssen bis zu diesem Stichtag auch alle geltenden Vertragsverhältnisse angepasst werden!