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News des BVI

Der BVI-Videoblog "Nachgehakt"

Teil 2 unserer Videoblog-Reihe "Nachgehakt" widmet sich einem Thema, das seit Monaten die Gemüter erhitzt.

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Immobilienverwalter müssen Gewerbeerlaubnis beantragen

Am 1. März 2019 verstreicht für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, kann dies kurzfristig bei den meisten IHKs bzw. Gewerbeämtern noch online nachholen.

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Seehofer beim Neujahrsempfang der Immobilienwirtschaft

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, traf am gestrigen Abend in Berlin bei einem Neujahrsempfang auf die Spitzenvertreter der Immobilienwirtschaft.

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2. Mietverwalter-Treffen

Mietverwalter aufgepasst! Anfang 2019 ist eine Gesetzesänderung zur Modernisierungserhöhung in Kraft getreten! Modernisierungen in Mietwohnungen werden dadurch vereinfacht.

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Gemeinsamer Neujahrsempfang von BVI, HDB, GEFMA, GCSC, IVD und ZIA

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, wird am 12. Februar 2019 beim gemeinsamen Neujahrsempfang der Immobilienwirtschaft teilnehmen.

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Der BVI-Videoblog "Nachgehakt"

Vorträge und Fachbücher können helfen, neue Gesetze und Rechtsprechungen zu verstehen, aber nicht immer kommen diese auf den Punkt oder beschäftigen sich mit Detailfragen.

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Neuer BVI-Leitfaden für WEG-Beiräte

Eine gute Zusammenarbeit mit dem WEG-Beirat ist essenziell für ein erfolgreiches Arbeiten in und mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Um das gemeinsame Wirken von vornherein positiv und konstruktiv zu gestalten, hat der BVI e.V. einen Leitfaden mit Tipps und Basiswissen für die Praxis erstellen lassen.

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Deutsche Energie kündigt Insolvenz an

Die DEG Deutsche Energie GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt und die Belieferung ihrer Kunden mit Strom und Gas zum 21.12.2018 eingestellt.

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Die BEST-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Seit 2018 besteht die gesetzliche Verpflichtung für den Wohnimmobilienverwalter, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro (2-fach maximiert) zu unterhalten.

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