Der BVI-Videoblog "Nachgehakt"
Klare und eindeutige Begrifflichkeiten bei der Beschlussformulierung zu finden, ist eine große Kunst - für den Verwalter aber unerlässlich, um Haftungsrisiken aus dem Weg zu gehen.
Klare und eindeutige Begrifflichkeiten bei der Beschlussformulierung zu finden, ist eine große Kunst - für den Verwalter aber unerlässlich, um Haftungsrisiken aus dem Weg zu gehen.
Ob im Einfamilien- oder im Hochhaus, überall kommen organische Stoffe wie Fette, Fäkalien oder Essensreste in die Abwasserrohre. Diese führen häufig zu Verstopfungen, vor allem, wenn zusätzlich noch Materialien wie z.B. Feuchttücher in die Rohre gespült werden.
Der Bundesrat hat heute der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung und Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln.
Die novellierte EED ist seit dem 25. Dezember 2018 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
Der Vorstand des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat die Berufung des bisherigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium Oliver Wittke zum Hauptgeschäftsführer des Verbandes beschlossen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Deckel, Bremse, Grenzen... Was geht überhaupt noch im Mietrecht? Unter welchen Voraussetzungen sind Mieterhöhungen, Modernisierungen und Kündigungen noch möglich?
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. hat zusammen mit zahlreichen anderen Vertretern der Immobilienwirtschaft in einem offenen Brief an den Berliner Senat vor dem geplanten Mietendeckel gewarnt.
Zur Förderung der Elektromobilität möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11. Oktober 2019 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor.
Seit einem guten Jahr gelten nun die neuen Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwalter. Bereits tätige Verwalter hatten, wie Sie sicherlich wissen, bis zum 1.3.2019 Zeit, gesetzesgemäß eine Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnis ist Voraussetzung für eine Bestellung zum Verwalter.