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News des BVI

Zensus: Neuer Termin am 15. Mai 2022

Das Bundeskabinett beschloss am 2. September die Verschiebung des geplanten Zensus 2021 um ein Jahr. Als neuer Termin wurde der 15. Mai 2022 genannt. Für Immobilienverwalter bedeutet die Verschiebung eine große Erleichterung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

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Neue Entwicklungen bei Mietenstopp und Mietendeckel

Sebastian Scheel (Linke) will als neuer Berliner Bausenator mit Wohnungsbau den Mietendeckel retten. Unterdessen reichten die Initiatoren des beim bayrischen Verfassungsgerichtshof abgewiesenen Volksbegehrens "Sechs Jahre Mietenstopp" eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

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BVI mit neuer Doppelspitze

Sandra Lenzenhuber verlässt zum 15. September nach fünf innovativen und erfolgreichen Verbandsjahren die Geschäftsführung des BVI. Künftig werden die Geschicke des Bundesfachverbands und der Service GmbH von einer Doppelspitze gelenkt: Dr. Oliver Möllenstädt (links) und Dirk Lamprecht (rechts).

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Neues rund um den Mietendeckel

Schlag auf Schlag beim Berliner Mietendeckel: Die Zivilkammer der Berliner Landgerichts stellte einen Teil des Gesetzes in Frage, der Berliner Mietverein brachte seine Argumente beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe ein und Bausenatorin Katrin Lompscher trat zurück. Der BVI-Überblick!

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Das EuGH-Urteil zu Privacy Shield

Mit dem EuGH-Urteil vom 16. Juli 2020 wurde der Beschluss der EU-Kommission zum "Privacy Shield" als Grundlage für eine Datenverarbeitung in den USA gekippt. Das Urteil hat teils enorme Auswirkungen auf europäische Unternehmen. Im Folgenden ein Beitrag unseres BVI-Datenschutzexperten Reinhold Okon, der eine Handlungsanleitung für Immobilienverwalter erstellt hat, was nun beachten werden muss.

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Mietrecht als Sache des Bundes

Der bayrische Verfassungsgerichtshof kippte am 16. Juli das Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp". Der BVI sieht mit der Begründung einen richtungsweisenden Schritt im Rechtsstreit um ein Ende des Berliner Mietendeckels: Mietrecht sei Sache des Bundes.

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Zensus soll verschoben werden

Laut einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat soll der geplante Zensus 2021 um ein Jahr verschoben werden. Dies war einer der Punkte des vom BVI geforderten 4-Punkte-Moratoriums für Immobilienverwalter.

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Die befristete Umsatzsteuerabsenkung ist in Kraft

Zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 gilt die befristete Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Der BVI begrüßt die Hilfsbereitschaft, mit der die Regierung Unternehmen unterstützen will, kritisiert aber die viel zu kurze Vorlaufzeit bei der Umsetzung.

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Der BVI-Videoblog "Nachgehakt"

Der BVI will’s wissen: Was passiert bei der Entscheidung zur Umsatzsteuer zu wechseln? Welche Akteure der Immobilienverwaltung können von einer Optierung der Umsatzsteuerpflicht Gebrauch machen und für welche Leistung?

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Keine Zwischenablesungen aufgrund der Mehrwertsteuerabsenkung

Unser BVI-Fördermitglied ista rät nach derzeitiger Informationslage nicht dazu, Zwischenablesungen vorzunehmen. Eine Kostentrennung zum 30. Juni wird in diesem Fall nicht notwendig sein.

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