Immobilienverwalter müssen Gewerbeerlaubnis beantragen
Am 1. März 2019 verstreicht für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, kann dies kurzfristig bei den meisten IHKs bzw. Gewerbeämtern noch online nachholen.