WIR ZIEHEN AM 07. & 08.03.2024 UM!

Ab 11.03.2024 erreichen Sie uns im neuen Büro:

Altstrehlen 4, 01219 Dresden

Ihr Spezialist für Immobilienverwaltung

Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG

Mit dem neuen WEG wurde die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zum 1.Dezember 2020 vom Gesetzgeber neu geregelt (§ 18 Abs. 4 WEG). Jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer hat das Recht, nach Vorankündigung und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des Verwalters die Verwaltungsunterlagen und Abrechnungsbelege einzusehen.