DSGVO - Teil 3 - Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung
Bis zum 25. Mai 2018 haben Dienstleister und auftraggebende Unternehmen noch Zeit, sich auf die Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzustellen. Mit diesem Gesetz vereinheitlicht die Europäische Union den Datenschutz in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Da es einen Bestandschutz für laufende Verträge nicht gibt, müssen bis zu diesem Stichtag auch alle geltenden Vertragsverhältnisse angepasst werden!