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DSGVO - Teil 1 - Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes

Die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung sollte jetzt in jedem Unternehmen angegangen werden! Der BVI informiert Sie regelmäßig über neue Regelungen der neuen Datenschutzgrundverordnung und stellt Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung.