Die BEST-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Seit 2018 besteht die gesetzliche Verpflichtung für den Wohnimmobilienverwalter, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro (2-fach maximiert) zu unterhalten.